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Aufhebung eines Vertrages

См. также в других словарях:

  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses — Ein Arbeitsverhältnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag in der Form eines Dauerschuldverhältnisses. Es gelten daher alle Beendigungstatbestände, die für solche Verträge gemeinhin in Betracht kommen. Allerdings bestehen regelmäßig… …   Deutsch Wikipedia

  • Notwendige Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… …   Deutsch Wikipedia

  • Streitgenosse — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… …   Deutsch Wikipedia

  • Streitgenossen — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… …   Deutsch Wikipedia

  • Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… …   Deutsch Wikipedia

  • Athetese — (von griech. ἀθετήσις, abgeleitetes Verb athetieren, ἀθετεῖν) ist ein Fachausdruck der antiken Philologie und Textkritik und bezeichnet die Verwerfung einer Textstelle, die von einem kritischen Bearbeiter als unechte spätere Hinzufügung oder als… …   Deutsch Wikipedia

  • Wandelung — ist Aufhebung eines Vertrages, insbes. eines Kauf oder Werkvertrages wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache oder des gelieferten Werkes. Die W. kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht nur durch den Vertrag nach § 465, sondern auch durch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Türkisches Reich [2] — Türkisches Reich (Gesch.). Das jetzt schlechtweg Türken, eigentlich Osmanen genannte Volk ist blos ein Zweig des großen Volksstammes der Türken (s.d.). Diese kommen bereits bei Plinius u. Mela als Turcä vor u. wohnten damals in Sarmatien in den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vertragsbruch — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …   Deutsch Wikipedia

  • Vertragspartei — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …   Deutsch Wikipedia

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